Die Fichte ist Baum des Jahres 2017
2. Mai 2017
Mit dem 1. März beginnt die Vogelbrutzeit und endet am 30. September. In dieser Zeit sollten Hecken, Büsche und andere Gehölze nur leicht beschnitten werden (der neue Jahreszuwuchs).
Starke Rückschnitte und Rodungen sind in dieser Zeit nur mit Genehmigung durchführbar.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie dem Bundesnaturschutzgesetz und hier insbesondere den §39.